Eigenbedarfskündigung: Rechte, Pflichten und wichtige Tipps für Vermieter und Mieter
- Quentin Jansen
- 12. Feb.
- 2 Min. Lesezeit
Eigenbedarfskündigung: Rechte, Pflichten und wichtige Tipps für Vermieter und Mieter
Die Eigenbedarfskündigung ist ein häufiges und zugleich sensibles Thema im deutschen Mietrecht. Vermieter haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Mietwohnung für sich oder nahe Angehörige zu beanspruchen. Mieter wiederum genießen umfangreichen Schutz vor unrechtmäßigen Kündigungen. In diesem Artikel erläutern wir, worauf Vermieter und Mieter achten sollten und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten.

1. Was ist eine Eigenbedarfskündigung?
Eine Eigenbedarfskündigung liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder andere Angehörige seines Haushalts benötigt. Die rechtliche Grundlage bildet § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
2. Voraussetzungen für eine wirksame Eigenbedarfskündigung
Damit eine Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtswirksam ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Konkreter Nutzungswunsch: Der Vermieter muss genau darlegen, wer die Wohnung benötigt und warum.
Nahestehende Personen: Dazu gehören Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister sowie entfernte Verwandte, wenn ein besonderes Näheverhältnis besteht.
Begründungspflicht: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und detaillierte Gründe enthalten.
3. Kündigungsfristen und Widerspruchsrecht des Mieters
Die gesetzliche Kündigungsfrist richtet sich nach der Mietdauer:
Bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate Kündigungsfrist
5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate Kündigungsfrist
Über 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate Kündigungsfrist
Mieter können unter bestimmten Bedingungen Widerspruch einlegen, z. B. bei sozialer Härte oder formalen Fehlern in der Kündigung.
4. Risiken und Fehler vermeiden
Vermieter sollten folgende Punkte beachten:
Missbrauch vermeiden: Eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung kann Schadensersatzansprüche des Mieters nach sich ziehen.
Alternativangebote prüfen: Falls eine andere Wohnung im Besitz des Vermieters steht, sollte diese zuerst angeboten werden.
Richtige Kommunikation: Eine frühzeitige und transparente Kommunikation mit dem Mieter kann Streitigkeiten vermeiden.
5. Lösungsansätze für eine einvernehmliche Einigung
In vielen Fällen lassen sich Streitigkeiten durch eine gütliche Einigung vermeiden. Hier einige Lösungsansätze:
Einschaltung eines Immobilienmaklers: Ein neutraler Experte kann als Vermittler agieren und helfen, eine alternative Wohnlösung für den Mieter zu finden.
Finanzielle Ausgleichszahlungen: Eine Abfindung oder Umzugshilfe kann dem Mieter den Wechsel erleichtern und eine rechtlich sichere Basis für die Kündigung schaffen.
Verlängerte Übergangsfrist: Falls möglich, kann eine längere Räumungsfrist angeboten werden, um dem Mieter mehr Zeit für die Wohnungssuche zu geben.
Vergleichsangebote prüfen: Falls der Vermieter weitere Immobilien besitzt, kann er dem Mieter eine alternative Wohnung anbieten, um Konflikte zu vermeiden.
6. Fazit
Eine Eigenbedarfskündigung kann rechtlich zulässig sein, setzt aber eine sorgfältige Prüfung und Begründung voraus. Mieter haben Schutzrechte, die nicht ignoriert werden dürfen. Durch Lösungsansätze wie die Vermittlung durch einen Makler oder finanzielle Anreize können beide Seiten eine einvernehmliche Lösung finden. Im Zweifel sollten sich beide Parteien rechtzeitig juristisch beraten lassen, um Konflikte zu vermeiden.
Haben Sie Fragen zur Eigenbedarfskündigung oder benötigen professionelle Unterstützung? Kontaktieren Sie mich – als erfahrener Immobilienmakler in Berlin stehe ich Ihnen gerne zur Seite!
.png)



Kommentare